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Allgemeinverfügung zum Schutz von Haubenlerchen Positive Entwicklung auf Zielflächen westlich der Bundesautobahn 5: Katzen haben im südlichen Teil der Stadt Walldorf wieder ganzjährig Ausgang

Allgemeinverfügung zum Schutz von Haubenlerchen

Positive Entwicklung auf Zielflächen westlich der Bundesautobahn 5: Katzen haben im südlichen Teil der Stadt Walldorf wieder ganzjährig Ausgang

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises teilt in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und der Stadt Walldorf mit, dass im laufenden Jahr der Freigang von Katzen im südlichen Teil der Stadt Walldorf wieder ganzjährig zulässig sein wird. Die seit 2022 geltende Allgemeinverfügung zum Schutz der im Baugebiet Walldorf-Süd brütenden Haubenlerchen vor der Prädation durch Freigängerkatzen wird aufgehoben. Das mit der Allgemeinverfügung verbundene Ziel, dass hier für eine Übergangszeit noch möglichst viele Jungvögel ausfliegen, um zu einer Ansiedlung auf eigens hierzu hergerichteten Flächen westlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) zu führen, wurde erreicht. Die Flächen wurden im vergangenen Jahr von Haubenlerchen angenommen. Sie wurden dort nicht nur häufig gesichtet, ein bislang noch unverpaartes Männchen hat hier auch bereits ein erstes festes Revier gebildet. Auch wenn der Bruterfolg in den letzten Jahren vor allem auch witterungsbedingt unterschiedlich gut war, ist die Strategie des vom Regierungspräsidium und dem Landratsamt fachlich begleiteten Schutzkonzepts der Stadt Walldorf für die Haubenlerche aufgegangen.

Für die weitere positive Entwicklung des Haubenlerchenvorkommens im Walldorfer großen Feld westlich der BAB besteht nun Zuversicht. Denn begünstigend kommt hinzu, dass sich von der anderen Seite, von Nordwesten her, ein Vorkommen der Haubenlerche auf den Gemarkungen Hockenheim und Reilingen nun bis nahe an die Walldorfer Gemarkung ausgebreitet hat. Diese Entwicklung wird vor allem auf erfolgreiche Schutzmaßnahmen in Hockenheim und Reilingen zurückgeführt.

Damit ergeben sich neue Ansatzpunkte für die Stadt Walldorf, ihre Ausgleichsverpflichtungen für die Haubenlerche zu verwirklichen. Ab 2025 werden sich die Schutzmaßnahmen der Stadt Walldorf daher vorrangig auf Haubenlerchenreviere im großen Feld westlich der BAB 5 und auf die in der Saison 2024 neubegründeten Reviere westlich der BAB 6 konzentrieren. Der Schwerpunkt der Schutzmaßnahmen wird also vor allem an diesen Vorkommen ansetzen und damit weitgehend aus dem Stadtgebiet heraus verlagert. In Walldorf-Süd werden dafür die Schutzmaßnahmen reduziert, so dass auf die Allgemeinverfügung verzichtet werden kann. Der traditionell genutzte Brutplatz südlich der Geschwister-Scholl-Straße sowie gegebenenfalls weitere Brutplätze im Innenbereich werden noch mit einem Elektrozaun geschützt.

Die bisherigen Maßnahmen zum Schutz des Bestands der Haubenlerchen im Baugebiet Walldorf-Süd und zur Ansiedlung im großen Feld westlich der BAB 5 waren notwendig und sinnvoll. Die Haubenlerche gehört nach wie vor zu den in Baden-Württemberg akut vom Aussterben bedrohten Arten, die nur noch in einem schmalen Band zwischen Karlsruhe und Mannheim vorkommt. Die Region hat daher eine große Verantwortung für die Erhaltung dieser in Baden-Württemberg früher weit verbreiteten Art. Mit der neuen Ausbreitung der Haubenlerche von Hockenheim nach Reilingen ergibt sich nun aber eine Alternative, von dort die Revierentwicklung im Walldorfer großen Feld stärker zu fördern. Diese wird schneller zum Erfolg führen und eine geringere Belastung für die Katzenhalter und ihre Hauskatzen in Walldorf mit sich bringen.

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