Am Sonntag wählen die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen neuen Landtag. In Mannheim sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer wahlberechtigt ist, hat bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Am Sonntag, 8. März 2026, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. Auch in Mannheim sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die Wahllokale öffnen um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.
Alle Wahlberechtigten haben bis zum 15. Februar eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese enthält wichtige Informationen, etwa die Anschrift des jeweiligen Wahllokals sowie Hinweise zur Barrierefreiheit des Gebäudes. Um den Ablauf im Wahllokal zu erleichtern, wird empfohlen, die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Zusätzlich sollte ein gültiger Ausweis vorgelegt werden können. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden, genügt auch der Ausweis.
Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann dieses telefonisch beim Wahlbüro unter der Nummer 0621/293-9566 erfragen oder online unter www.mannheim.de/wahlen finden. Der Stimmzettel wird direkt im Wahlraum ausgegeben.
Bei der Landtagswahl verfügen die Wählerinnen und Wähler über zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat direkt im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Wer hier die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein.
Die Zweitstimme gilt der Landesliste einer Partei. Sie entscheidet über die proportionale Sitzverteilung im Landtag. Mannheim ist dabei in zwei Wahlkreise aufgeteilt: den Wahlkreis 35 „Mannheim I“ sowie den Wahlkreis 36 „Mannheim II“. In beiden Wahlkreisen stehen jeweils zehn Wahlvorschläge zur Auswahl.
Viele Mannheimerinnen und Mannheimer haben bereits per Briefwahl abgestimmt. Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr beim Wahlbüro beantragt werden. Persönlich kann dort ebenfalls direkt gewählt werden.
Die Online-Beantragung ist noch bis Donnerstag, 5. März 2026, 12 Uhr möglich. Aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit wird empfohlen, die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Wer Wahlunterlagen für eine andere Person abholen möchte, benötigt eine entsprechende Abholvollmacht.
In besonderen Fällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung oder einer behördlich angeordneten Absonderung, kann ein Antrag auf Briefwahl noch bis zum Wahltag um 15 Uhr gestellt werden.
Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus eingehen, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können. Wer zeitlich knapp dran ist, kann den Wahlbrief direkt am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen.
Die Ergebnisse der Landtagswahl können am Wahlsonntag laufend online unter www.mannheim.de/wahlen verfolgt werden. Wer die Auszählung vor Ort miterleben möchte, kann ab 17.30 Uhr in den Ratssaal im Stadthaus N 1 kommen. Dort werden die eintreffenden Ergebnisse präsentiert und voraussichtlich gegen 22 Uhr das vorläufige amtliche Endergebnis für Mannheim bekanntgegeben.

















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