FFP-2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises
Seit dem 1. Oktober sind Besucherinnen und Besucher des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises verpflichtet, beim Betreten der Verwaltungsgebäude eine FFP2-Maske, eine Maske mit Standard KN95, N95, KF94, KF99 oder einem vergleichbaren Standard zu tragen. Dies wird durch die Security-Mitarbeitenden beziehungsweise die jeweilige Sachbearbeitung sichergestellt. Persönliche Vorsprachen bei...
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