Absonderungsbescheinigungen für positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nur durch das Gesundheitsamt ausgestellt / Aufgrund der hohen Fallzahlen kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen
Aus aktuellem Anlass weist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, darauf hin, dass die Absonderungsbescheinigungen für mit SARS-CoV-2 infizierte Personen nach wie vor nur vom Gesundheitsamt und nicht von den Kommunen ausgestellt werden.Wer einer Absonderungspflicht nach der CoronaVO-Absonderung unterliegt, weil er oder sie nachweislich...
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