Coronavirus: Einrichtungen und Geschäfte, die nicht dem dringenden Bedarf dienen, werden geschlossen Gastronomiebetrieb untersagt – Ausnahme nur für Mitnahme-Service
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen wurden spätabends am Dienstag, 17. März, verkündet und gelten damit ab Mittwoch, 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden demnach Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen,...
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