Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken
12.02.2025
Wahl: Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken
Nur noch eine gute Woche bis zum Wahltag. Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sofort das Wahlbüro anrufen und den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Diejenigen, die eingetragen sind, können am Wahlsonntag, 23. Februar, auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis...
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